Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen bzw. übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen bzw. übernommen.

An wen muss ich mich wenden?

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Fachbereich Kultur und Bildung
Entgeltermäßigung Kindertagesbetreuung
Kronsforder Allee 2-6
23539 Lübeck
E-Mail: kitazuschuss@luebeck.de 



Weitere Infos unter: Kindertagesberteuung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Es werden Nachweise zum Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme grundsätzlich frühestens mit Beginn des Monats der Antragstellung. Eine rückwirkende Ermäßigung / Übernahme der Kosten ist nicht möglich.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Anträge und Formulare finden Sie hier

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Zuständige Stelle:

Entgeltermäßigung Kindertageseinrichtungen

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer