Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E

Leistungsbeschreibung

Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass mit Meldebscheinigung)
  • ein aktuelles Passbild, welches den derzeit gültigen Anforderungen entspricht (u.a. 35 x 45 mm, biometrisch)
  • einen gültigen grauen-, rosa- oder Kartenführerschein
  • eine Bescheinigung eines Arztes oder ein Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen (Muster der Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung der Augen gemäß Anlage 6.2.1 von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
  • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung siehe rechts unter Formular „Fahrerlaubnis - Verordnung Muster Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung(Muster der Bescheinigung über eine ärztliche (allgemeinmedizinische) Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung)
  • Ärztliche Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein
  • Führungszeugnis nur bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D notwendig
  • Sofern das 50. Lebensjahr bei der Antragsstellung der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D vollendet ist, ist zusätzlich ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten beizubringen.
  • Für Berufskraftfahrer: 35 Stunden als Nachweis zur Weiterbildung

Welche Gebühren fallen an?

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für Verlängerung der Klasse C/CE (alte Klasse 2) oder C1/C1E (alte Klasse 3):

  • Verlängerung C1/C1E/C/CE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
  • Verlängerung C1/C1E/C/CE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
  • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
  • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR

Für Verlängerung der Klasse D/DE oder D1/D1E:

  • Verlängerung D1/D1E/D/DE innerhalb der Geltungsfrist: 39,30 EUR
  • Verlängerung D1/D1E/D/DE außerhalb der Geltungsfrist: 42,60 EUR
  • Eintragung der Berufskraftfahrerqualifikation: 28,60 EUR
  • Direktversand an Hauptwohnsitz: + 5,00 EUR
  • Bei Expresszustellung innerhalb von 3-4 Tagen: + 40,00 EUR
  • zusätzlich Führungszeugnis + 13,00 EUR (beantragung im Bürgerservicebüro)

Welche Fristen muss ich beachten?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Verlängerung kann nur persönlich beantragt werden und sollte 6 - 8 Wochen vor Ablauf der Fahrerlaubnis erfolgen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle:

Fahrerlaubnisbehörde

Anschrift

Schlutuper Straße 14
23566 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für alle angebotenen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin:  Online-Buchung für Termine   oder telefonisch unter +49 451 122-3311
(zusätzl.Termine werden tagesaktuell am Vormittag bis 08:30 Uhr freigeschaltet)
Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Kaufhof
Bus (4, 5, 11)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Öffentlicher Verkehrsraum Meesenring
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Bemerkung

Fotoautomat steht nicht zur Verfügung. Vorsprache nur mit Termin. Nur EC-Kartenzahlung / Kreditkartenzahlung möglich!

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer