Niederlassungserlaubnis

Leistungsbeschreibung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung jedweder Erwerbstätigkeit. Die Niederlassungserlaubnis wird Ausländern erteilt, die auf Dauer im Bundesgebiet bleiben und hier ihren wirtschaftlichen und familiären Lebensmittelpunkt haben.

Eine Niederlassungserlaubnis wird in der Regel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Auf dem eAT werden u.a. biometrische Merkmale (1 Lichtbild, 2 Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterscheiden sich in Abhängigkeit des jeweiligen Voraufenthaltes. Daher können die Voraussetzungen nicht pauschal benannt werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bedarf es einer vorherigen schriftlichen Beantragung. Die Formulare finden Sie auf der Website. Den vollständig ausgefüllten Antrag nebst Nachweisen reichen Sie bitte postalisch bei der Ausländerbehörde ein. Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihnen ggf. ein Termin mitgeteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist die für Ihren Wohnort zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt. In der Regel ist die Einholung eines Termins erforderlich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach den Voraufenthalten (s. o.). Die Vorlage eines gültigen Passes und eines aktuellen biometrischen Fotos ist jedoch immer erforderlich. Die zuständige Stelle erteilt konkrete Auskunft im Einzelfall.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Gültiger Pass
     
  • 1 aktuelles biometrisches Foto
    35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund
     
  • Einkommensnachweise
    Die Nachweise zum Lebensunterhalt können auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden (siehe unter "Voraussetzungen").

                 Bei Arbeitnehmern:

    • Arbeitsvertrag,
    • Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
    • Rentenversicherungsverlauf

                 Bei Selbständigen und Freiberuflern:

    • Auszug aus dem Handelsregister und BWA
    • Prüfungsbericht eines Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Steuerbevollmächtigten zum durchschnittlichen monatlichen Einkommen
    • letzter Steuerbescheid

                 Bei Rentnern:

    • Rentenbescheid.

                 Bei Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung:

    • Bescheid über Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsminderung oder
    • Aktuelles Gutachten der Bundesagentur für Arbeit
  • Mietvertrag oder Kaufvertrag
     
  • Bescheinigungen zum Integrationskurs (sofern vorhanden)
     
  • Nachweise über den Bezug von sonstigen Leistungen
    Sie bekommen Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen?
    Dann legen Sie bitte entsprechende Nachweise (z. B. Bescheid) vor.
  • Nachweis über Hauptwohnsitz in Lübeck
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung oder
      Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung sowohl bei einer positiven Entscheidung als auch bei einer etwaigen Ablehnung an. Die maximale Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt 113,00 €. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle im Einzelfall.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • 113,00 Euro für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis
  • 56,50 Euro wenn der Antrag abgelehnt werden muss
  • 28,80 Euro für türkische Staatsangehörige

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis muss noch während der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum eAT finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wichtige Information für die Terminbuchung
Die Buchung eines Termins für die Beantragung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) ist erst möglich, wenn bereits eine Prüfung durchgeführt wurde. Für die Prüfung müssen vorab die beiden Formulare „ Antrag auf Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels“ und „Anlage für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis“ ausgefüllt und inklusive der benötigten Unterlagen (Checkliste im Formular enthalten) per Post oder DE-Mail (
info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de) an die Ausländerbehörde zur Prüfung zugesendet werden. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur eigenständigen Buchung eines Termins.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren .
    Für Inhaber einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 24, § 25 Absatz 4 Satz 1, § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
  • Ausreichende Deutsch-Kenntnisse
    Sie müssen über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) verfügen.
    Wenn Sie am 31.12.2004 bereits eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besessen haben, benötigen Sie zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis nur einfache deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A 1).
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
    Sie dürfen keine öffentlichen Leistungen von einem Jobcenter oder Sozialamt erhalten (wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zum Einkommen auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Altersvorsorge
    Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden.
    Bei einer familiären Lebensgemeinschaft in einer Ehe oder gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft können die Nachweise zur Altersvorsorge auch durch Ehegatten oder Lebenspartner erbracht werden.
  • Ausreichende Krankenversicherung
    Zum gesicherten Lebensunterhalt gehört auch eine ausreichende Krankenversicherung für Sie und Ihre Familienangehörigen:
    • Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie ausreichend versichert.
    • Bei einer privaten Krankenversicherung achten Sie bitte auf Art und Umfang Ihrer Krankenversicherung.
    • Für mehr Informationen hierzu lesen Sie bitte das Merkblatt zur Krankenversicherung (im Abschnitt „Formulare“).
       
  • keine Straftaten
    Schon Geldstrafen können die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis hindern
     
  • Hauptwohnsitz in Lübeck

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer