Walderzeugnisse: Gewerbliches Sammeln - Erlaubnis

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wild lebende Pflanzen – z.B. im Wald, wie Pilze, Beeren und Kräuter, gewerbsmäßig sammeln oder verarbeiten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis des jeweiligen Grundstückseigentümers. Handelt es sich dabei um besonders geschützte Pflanzen im Sinne des Naturschutzrechts, benötigen Sie zudem eine Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Stelle. Privatrechtliches Eigentum und die Vorschriften des öffentlichen Rechts müssen dabei eingehalten werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • An den/die Grundstückseigentümer/in und
  • an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
     
  • An den Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz, wenn es sich um Pflanzen im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer handelt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren zwischen 30,00 und 1000 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Sie können beim Bereich Stadtwald diverse Holzprodukte und Kaminofenholz erwerben. Preise finden Sie hier. 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

  • § 39 Abs. 4 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG),
  • § 2 Abs. 7 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG),
  • § 111a Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.12 - VwGebV.

Anträge / Formulare

Formlos

Was sollte ich noch wissen?

Nach § 39 Abs. 4 BNatSchG hat die Entnahme pfleglich zu erfolgen. Sie darf den Bestand der betreffenden Art vor Ort nicht gefährden und den Naturhaushalt nicht erheblich beeinträchtigen.

Bemerkungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Der Holzhof Wesloe bietet diverse Holzprodukte zum Verkauf an. Die Naturprodukte wurden hergestellt nach dem -Konzept der Naturnahen Waldnutzung im Stadtwald Lübeck-: nachhaltig, kahlschlagsfrei, ohne jeglichen Chemieeinsatz, naturverträglich!

In der Weihnachtszeit werden auf dem Holzhof Wesloe Weihnachtsbäume angeboten.

Zuständige Stelle:

Stadtwald

Anschrift

Alt-Lauerhof 1
23568 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-7790

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Travehaus
Bus (Linie 12)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Alt Lauerhof 1
Anzahl: 5, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer