Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung

Leistungsbeschreibung

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
  • § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).

Zuständige Stelle:

Entsorgungsbetriebe Lübeck

Anschrift

Malmöstraße 22
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 707600

Fax

+49 451 70760710

Internet-Adresse

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 17:00 Uhr 
Di. 08:00 - 17:00 Uhr
Mi. 08:00 - 17:00 Uhr
Do. 08:00  - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Rigastraße
Bus (Linie 15)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Malmöstraße
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer