Erlaubnis zum gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition (Waffenhandelserlaubnis) beantragen

Leistungsbeschreibung

Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde.

Der Waffenhandel beinhaltet auch das

  • das Verleihen,
  • Versteigern,
  • Vermieten,
  • Verpfänden,
  • Verwahren oder
  • Befördern von Waffen und Munition.

Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

Erhalten können die Erlaubnis

  • natürliche Personen (Einzelfirma)
  • juristischen Personen. Hierfür benötigen die verantwortliche Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer oder die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafterinnen und Gesellschafter jeweils eine eigene Erlaubnis.

Wenn der Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betrieben werden soll oder eine Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird, dann benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Diese beantragen Sie ebenfalls bei der zuständigen Waffenbehörde. Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten diese Erlaubnis unter denselben Voraussetzungen.

Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem, der Nachweis

  • der Volljährigkeit,
  • der Zuverlässigkeit,
  • der persönlichen Eignung und
  • der Fachkunde.

Ihre Erlaubnis verliert die Gültigkeit, wenn Sie die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach erteilter Erlaubnis begonnen haben oder Sie diese ein Jahr lang nicht ausgeübt haben. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wichtiger Hinweis:

Für den Antrag auf Erteilung einer Waffenherstellungserlaubnis / Waffenhandelserlaubnis / Waffenhandelsstellvertretererlaubnis gemäß §§ 21 Abs. 1, 21a WaffG über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein    elektronischer Antragsassistent   zur Verfügung.

Welche Gebühren fallen an?

Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.

  • Gebühr: EUR 300.00 - 3000.00
    Vorkasse: Nein

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Zuständige Stelle:

Allgemeine Gefahrenabwehr

Anschrift

Königstraße (Lichthof) 49 - 57
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo-Do.: 09.00 – 15.00 Uhr
Fr.:        09.00 – 12.00 Uhr

Hinweis: Termine nur nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch oder per E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de)

Bemerkung

Briefkasten befindet sich am Eingang zur Passage in der Königstraße

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer