Den Mietspiegel erhalten und durchsehen

Leistungsbeschreibung

Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte,

  • ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter berechtigt ist,
  • ob die Miete bei einer Wiedervermietung zulässig ist, wenn die Wohnung in einem Gebiet liegt, in dem die Vorschriften der sogenannten Mietpreisbremse gelten,
  • ob die Miete grundsätzlich angemessen ist, wenn sie außerhalb des Geltungsbereichs der sogenannten Mietpreisbremse liegt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch und die Mietspiegelverordnung unterscheiden zwischen einfachen Mietspiegeln und qualifizierten Mietspiegeln. Der qualifizierte Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und ist von der Gemeinde oder von Interessensvertretungen der Vermieterin oder des Vermieters und der Mieterin oder des Mieters anerkannt. Einem qualifizierten Mietspiegel kommt im Streitfall eine höhere Beweiskraft zu als einem einfachen. 

Der Mietspiegel weist die monatliche Durchschnittsmiete nettokalt ortsübliche Vergleichsmiete in Euro pro Quadratmeter aus. Grundlage sind die Nettokaltmieten, die in den letzten 6 Jahren neu vereinbart, oder geändert wurden. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.

Entscheidend können beispielsweise sein:

  • Wohnungsgröße
  • Baualter
  • Wohnlage
  • energetischer Modernisierungszustand und
  • Ausstattung der Wohnung, zum Beispiel Zentralheizung, Innentoilette, Parkettboden.

Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.

Gemeinden, Städte oder Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter erstellen gemeinsam Mietspiegel. Eine Interessenvertretung sind beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen. Städte oder Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gesetzlich verpflichtet einen Mietspiegel zu erstellen. 

Einfache Mietspiegel sollten in der Regel im Abstand von 2 Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden. Bei qualifizierten Mietspiegeln ist eine solche Fortschreibung im Abstand von 2 Jahren zwingend vorgeschrieben.
 

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Vergleichsrechner

Weitere Informationen zum Mietspiegel und zur Vermieterliste des sozialen Wohnungsbaus finden Sie unter: Mietspiegel und Vermieter

An wen muss ich mich wenden?

Erkundigen Sie sich bitte bei der Stadt oder der Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 1. Juli 2022 sind alle einfachen und qualifizierten Mietspiegel kostenfrei online verfügbar.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Erkundigen Sie sich in der Stadt oder Gemeinde, in der die betreffende Wohnung liegt, ob ein aktueller Mietspiegel verfügbar ist.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Auf der weiterführenden Seite Vergleichsrechner, können Sie eine Berechnung der Miete vornehmen.

Voraussetzungen

Mietspiegel können in der Regel ohne weitere Voraussetzungen eingesehen werden.

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Wohnungsbauförderung / Wohnungsvermittlung

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Für Fragen rund um Wohnberechtigungsscheine und Wohnungsvermittlung bieten wir Donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr zusätzlich eine offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung an. Bitte bedenken Sie, dass es in einer offenen Sprechstunde zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Di.  08:00 - 12:00 Uhr (nur mit vorheriger Terminvereinbarung)
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr (offene Sprechstunde)
Fr. geschlossen

Online-Terminvereinbarung

Öffentliche Verkehrsmittel

Verwaltungszentrum
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer