Geburtsurkunde beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach der Geburt muss jedes Kind in Deutschland im Geburtenregister registriert werden. Nach dieser Registrierung können Sie zusätzlich die Ausstellung einer Geburtsurkunde beantragen. Diese beweist die Geburt des Menschen und enthält Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Geburt sowie zum Vor- und Familiennamen. Im Regelfall enthält sie außerdem Angaben zum Geschlecht und zu den Eltern des Menschen.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde in verschiedenen Zusammenhängen im Verlauf Ihres Lebens. Zur Verwendung im Ausland kann sie auch auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

Sie können sich eine (internationale) Geburtsurkunde in dem Standesamt ausstellen lassen, das Ihre Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, können Sie die Geburtsurkunde auch bei jedem anderen Standesamt des dortigen Registerverbunds erhalten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden.


 

An wen muss ich mich wenden?

Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat. 

Schleswig-Holstein führt ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Urkunden zu Personenstandsfällen, die elektronisch registriert wurden (seit 2009) können bei jedem schleswig-holsteinischen Standesamt beantragt werden. Eine Meldeanschrift in Schleswig-Holstein ist dafür nicht erforderlich.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Es besteht die Möglichkeit über das Onlineportal Urkunden online zu bestellen.
Zur Nutzung des Onlineportals bedarf es aus Datenschutzgründen einer vorherigen Registrierung. Dazu muss entweder ein onlinefähiger neuer Personalausweis vorliegen, oder die Identitätsfeststellung in den jeweiligen Meldebehörden vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragsstellung müssen Sie einreichen:

  • Ihren Personalausweis, Reisepass oder eID (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Personalausweis (Original oder beglaubigte Kopie beziehungsweise eID) oder
    • Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und
    • den Personalausweis,  Reisepass oder eID des Vertreters oder der Vertreterin
  • für andere Personen:
    • gegebenenfalls einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses

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Urkunden sind grundsätzlich vorzubestellen. Keine sofortige Abholung mit Ausweis möglich! 

Beantragung über das Bestellformular mit Gebühr und Ausweiskopie (Briefpost)

Bei der Antragsstellung müssen Sie neben dem Bestellformular folgendes einreichen:

Bei schriftlicher Beantragung oder per Mail:

  • Ihren Personalausweis (beidseitige) Kopie oder Reisepass plus Meldebescheinigung in Kopie 
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)

Bestellungen mit Wohnsitz im Ausland:

  • Ausweiskopie in Verbindung mit einer Meldebescheinigung oder Rechnung eines öffentlichen Versorgers (Strom, Telefon,..)
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses

Bei Abholung durch einen Bevollmächtigten (nur nach vorheriger Terminabsprache in unabwendbar dringenden Fällen):

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
  • deren Personalausweis (Original oder Kopie) oder Reisepass (Original oder Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Evtl. Nachweis des rechtlichen Interesses (siehe „Spezielle Hinweise“)

Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!

Welche Gebühren fallen an?

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Kostenfrei sind Geburtsurkunden, die für die Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie Mutterschaftshilfe ausgestellt werden.

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Die Ausstellung von Urkunden kostet 15 Euro, jede weitere Ausfertigung 7,50 Euro.
Die Ausstellung der Bescheinigung über die Geburtszeit kostet 7 Euro.


Urkunden, die nachweislich für Rentenzwecke benötigt werden, sind gebührenfrei.

Eine Rechnung erfolgt bei schriftlicher Bestellung ohne mitgesandtem Geldbetrag ( Urkunde kommt nach Zahlungseingang).

Bei schriftlicher Bestellung: Geldbetrag sowie frankierten DINA 5 Rückumschlag mitsenden. Das Porto beträgt 1,60 Euro.

Hinweis: Briefsendungen mit Wert sind nicht versichert. Einen versicherten Versand und einen Nachweis über die Zustellung bietet die Deutsche Post unter dem Service „Wert National“ an.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

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Geburtszeit
Bescheinigungen über die Geburtszeit gibt es seit 01.11.2022 nicht mehr, da die Geburtszeit seit dem 01.11.2022 in den Geburtsurkunden steht. 
Beim Standesamt können aus den Geburtenregistern der letzten 110 Jahre Urkunden ausgestellt werden. Auskünfte aus Registern die vor diesem Zeitraum liegen, erhalten Sie beim Archiv der Hansestadt Lübeck.

Aus dem ehemaligen Reichsgebiet östlich der Oder-/ Neißelinie ist ein Teil der Personenstandsbücher während des Krieges zurückgeführt worden und befindet sich beim Standesamt I in Berlin, Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin. Die Urkunden können nur schriftlich und unter Angabe der vollständigen postalischen Absenderadresse angefordert werden (auch per Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de ). Auch ein großer Teil der Kirchenbücher ist verlagert worden, so dass eventuell kirchliche Urkunden beschafft werden können.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Bearbeitungsdauer

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Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
  • Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sofern Sie nicht bereits zuvor die Gebühren beglichen haben.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die erste Geburtsurkunde kann derzeit nur mit der Geburtsanmeldung eines Neugeborenen schriftlich beantragt werden.
Bei allen Kopien ist eine amtliche Beglaubigung nicht erforderlich!

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa Eltern oder Großeltern sowie die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

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Wer ist berechtigt, eine Urkunde zu bestellen?
Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Zuständige Stelle:

Standesamt - Urkundennachbestellungen

Anschrift

Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr
Di.: 08.00 - 14.00 Uhr
Mi.: geschlossen
Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen  

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Wasserkunst
Bus (Linie 1, 4, 6, 9)

Parkmöglichkeiten

Behindertenparkplatz: 
Anzahl: 1, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10, Gebührenpflichtig: Unbekannt

Sonstiges

Urkunden bitte mit dem hinterlegten "Bestellformular Urkunde" nachbestellen. (Antrag muss handschriftlich unterschrieben sein).
Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag per Post oder Mail an standesamt@luebeck.de senden.

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer