Schulpsychologische Beratung

Leistungsbeschreibung

Der schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen. In Schleswig-Holstein gibt es in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt eine schulpsychologische Beratungsstelle.

Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen als Berufspsychologen der Schweigepflicht  und sind ausschließlich beratend tätig. Alle potentiellen Klienten wenden sich direkt an die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle. Die Inanspruchnahme des schulpsychologischen Dienstes erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind zur Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet und kooperieren bei Bedarf und unter Beachtung der Schweigepflicht sowie der datenschutzrechtlichen Vorgaben mit anderen Beratungsdiensten.

Folgende Tätigkeitsfelder gehören zum Aufgabenspektrum des schulpsychologischen Dienstes:

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligten,
  • Superversion und Coaching für in Schule Tätige,
  • Unterstützung in der Nachsorge von schulischen Krisenfällen,
  • Lehrkräftefortbildung und
  • Netzwerkarbeit.

Nähere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Wer kann sich melden?
Der Schulpsychologische Dienst unterstützt alle an Schule Beteiligten bei schulbezogenen Problemen, insbesondere

  • Lehrkräfte
  • Schulleitung
  • Schulsozialarbeiter:innen
  • Eltern
  • Schüler:innen

Jede:r kann sich direkt an die Beratungsstelle wenden.

Für die in Schule Tätigen gibt es keinen Dienstweg.

Angebote

  • Schulpsychologische Beratung für alle am Schulleben Beteiligte
  • Supervision und Coaching für Schulleitung, Lehrkräfte und Beschäftigte der Schulsozialarbeit
  • Lehrkräftefortbildung
  • Beratung und Unterstützung in schulischen Krisensituationen
  • Kooperation mit Netzwerkpartner:innen

Grundprinzipien der Beratung
Schulpsycholog:innen sind ausschließlich beratend tätig und stehen außerhalb der schulischen und schulaufsichtlichen Hierarchie.

Freiwilligkeit
Schulpsychologische Beratung erfolgt auf freiwilliger Basis und setzt das Einverständnis der Beteiligten voraus.

Vertraulichkeit
Schulpsycholog:innen unterliegen der Schweigepflicht nach §203 Strafgesetzbuch.

Neutralität und Unabhängigkeit
Schulpsycholog:innen arbeiten unabhängig und nehmen eine neutrale Position ein.

Kostenfreiheit
Alle Beratungs- und Unterstützungsangebote sind unentgeltlich.

Informationsblatt zum Datenschutz (PDF)

Flyer Schulpsychologische Beratung (PDF)

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige schulpsychologische Beratungsstelle; die Zuständigkeit ergibt sich aus der Schule, an der Sie tätig sind beziehungsweise die Ihr Sohn oder Ihre Tochter besucht.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Ansprechpartner:
Schule und Sport
Schulpsychologische Beratungsstelle
Schildstraße 6-8
23552 Lübeck
Telefon: (0451) 122-4061
schulpsychologie@luebeck.de

Zuständige Stelle:

Schule und Sport; Schulpsychologische Beratungsstelle

Anschrift

Schildstraße 6-8
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
09:00 - 16:00 Uhr

Schulpsychologische
Sprechstunde in Schulen

Informationen und Terminanfrage

Öffentliche Verkehrsmittel

Haltestelle Sandstraße
Bus (Linie 1,2,4,6,7,9,15,16,17)

Haltestelle Königstraße
Bus (Linie 1,2,4,6,7,9,15,16)

Haltestelle Wahmstraße
Bus (Linie 5,10,11,21,31,32,39)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Haerder Center Parkhaus
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer