Landesblindengeld

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine Leistung des Landes Schleswig-Holstein, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird.

Es wird unter bestimmten Voraussetzungen an Zivilblinde Menschen, blinden Menschen gleichgestellte und hochgradig in der Sehfähigkeit behinderte Menschen erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen und wird auf Antrag gewährt.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

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An wen muss ich mich wenden?

An die Kreise oder kreisfreien Städte.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

An die Hansestadt Lübeck - Bereich Soziale Sicherung, wenn Sie Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Feststellungsbescheid des Landesamtes für soziale Dienste über die Blindheit als Schwerbehinderung gemäß § 152 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Zahlung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind, frühestens mit dem Ersten des Antragsmonats.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem Landesblindengeld können Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII beantragt werden. Beide Leistungen dienen demselben Zweck, wobei das Landesblindengeld niedriger als die Blindenhilfe ist. Im Gegensatz zum Landesblindengeld setzt die Zahlung der Blindenhilfe aber voraus, dass bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Landesblindengeld wird vorrangig geleistet und auf einen bestehenden Anspruch auf Blindenhilfe in voller Höhe angerechnet.

Für Kriegsblinde (Kriegsopfer) gelten die Regelungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Zuständige Stelle:

Soziale Sicherung; Materielle Hilfen, Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt

Anschrift

Kronsforder Allee 2-6
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

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Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Servicebereich des Verwaltungszentrums Mühlentor, Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck


 

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Formulare

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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