Bauaktenarchiv

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hinweise zur Akteneinsicht (Merkblatt zum Download)

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Kreise, kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten  amtsfreien Gemeinden (Städte).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Hansestadt Lübeck
Bereich Stadtplanung und Bauordnung
Bauaktenarchiv
Mühlendamm 22
23552 Lübeck

Einsicht in Bauakten erfolgt nur über den Bereich Stadtplanung und Bauordnung (Bauaktenarchiv)
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an bauaktenarchiv@luebeck.de oder per Post an die im Adressfeld genannte Anschrift der Bauakteneinsicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form

  • eines Grundbuchauszuges,
  • eines Kaufvertrages,
  • eines Erbscheines oder
  • eines Grundsteuerbescheides.

Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Sofern die Einsichtnahme durch die oder im Auftrag der Hausverwaltung für die WEG erfolgt, ist für den Nachweis der Legitimation der Hausverwaltung der Verwaltervertrag in Kopie sowie der aktuelle Abgabenbescheid erforderlich.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte
Einverständniserklärung / Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Die Einsicht in eine Bauakte/ in eine Statik ist kostenfrei.
Die Höhe der anfallenden Gebühren hängt zum einen vom Umfang und der Menge der Kopien (A4, A3, großformatige Pläne, Statiken) ab und zum anderen ob, wegen der Menge und der Größe der Unterlagen eine externe Druckerei mit der Vervielfältigung beauftragt werden muss. Für eine sichergestellte Kostenübernahme wird eine Kostenübernahme-erklärung benötigt.

Folgende Angaben werden benötigt:
- Betreff „Akteneinsicht und Kopien“
- Angabe des Grundstücks mit Anschrift
- Kostenübernahmeträger
- Empfänger des Kostenbescheids mit vollständigem Namen + Anschrift
- Unterschrift

Rechtsgrundlage

  • § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
  • § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
  • Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
  • Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).

Was sollte ich noch wissen?

Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten im Sinne des § 88 in Verbindung mit § 78 LVwG.

Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten nach § 13 IZG-SH anfallen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Eine Kopie der Legitimation verbleibt bei der Bauakte.

Voraussetzungen

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck


Akteneinsicht kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer gewährt werden. Beachten Sie bitte, dass Altakten von Gebäuden, die vor 1942 entstanden sind, durch Kriegseinwirkung zerstört wurden und eine Akteneinsicht deshalb nicht möglich ist. Vorgänge nach 1942 sind grundsätzlich vorhanden, sie befinden sich aber in verschiedenen Archiven, die zum Teil außerhalb des Dienstgebäudes liegen oder digitalisiert sind . Ob und ggf. welche Akten es für das Gebäude gibt, für dass Sie sich interessieren, können wir Ihnen vorab sagen.

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Bauaktenarchiv

Anschrift

Mühlendamm 22
23539 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122-6190

Öffnungszeiten

Das Bauaktenarchiv ist zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:
Mo.  08:00 - 12:00 Uhr
Di.    08:00 - 12:00 Uhr
Mi.   geschlossen
Do.   08:00 - 12:00 Uhr
Fr.    geschlossen

Hinweis: Termine bitte unter bauaktenarchiv@luebeck.de vereinbaren

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Sonstiges

Das Bauaktenarchiv der Hansestadt Lübeck ist für Bürger:innen nur nach vorheriger Terminvereinbarung (per E-Mail) zu erreichen.
Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen, da aufgrund der Vielzahl von Anfragen eine Bearbeitung der Anliegen sonst nicht gewährleistet ist.

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass die Wartezeit für Akteneinsichten derzeit mindestens vier Wochen beträgt – gerechnet ab dem Datum, zu dem uns die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Hierzu bitten wir um Ihr Verständnis. Die Akteneinsichten erfolgen entsprechend dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Wir bitten Termine, die nicht wahrgenommen werden können, unbedingt abzusagen. Dadurch erhalten andere Bürger:innen die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren.

Hinweise zur Akteneinsicht (Merkblatt zum Download)

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer