Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Errichtung, Änderung, Erweiterung oder Nutzungsänderung von Camping- und Wochenend- oder Golfplätzen unterliegt dem Baugenehmigungsverfahren nach § 64 der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
Die Bauaufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen entsprechend § 19 der Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze bzw. entsprechend der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach den Tarifstellen 11 und 12 der Baugebührenverordnung des Landes Schleswig-Holstein (BauGebVO), Anlage 1, an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Baugenehmigung (Camping- und Wochenendplatz- oder Golfplatzgenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Diese Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Zuständige Stelle:

Stadtplanung und Bauordnung; Bauaufsicht

Anschrift

Kleiner Bauhof 11
23552 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:
Montag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Fegefeuer
Bus (Linie 1, 2, 4, 6, 7, 9,15,16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Müllergarten / Mühlendamm
Anzahl: 62, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Parade
Anzahl: 67, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Musterbahn
Anzahl: 55, Gebührenpflichtig: Ja

Parkplatz: Großer Bauhof
Anzahl: 15, Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer