Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

In jedem Wahlbezirk wird für bevorstehende Wahlen (Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Im Wählerverzeichnis sind alle Bürgerinnen und Bürger eingetragen, die voraussichtlich am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.
Wahlberechtigte, die am Stichtag (42. Tag vor der Wahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigung).
Haben Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Für die Stichwahl zwischen Jan Lindenau (SPD und Freie Wähler) und Melanie Puschaddel-Freitag (CDU) am Sonntag, 26. November 2023 wird kein neues Wählerverzeichnis erstellt. Alle zum ersten Wahlgang wahlberechtigten Bürger:innen sind auch zur Stichwahl wahlberechtigt. Es erfolgt auch kein erneuter Versand von Wahlbenachrichtigungsschreiben!

Informationen zur aktuellen Wahl: luebeck.de/wahlen

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeindewahlbehörde Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses (zum Beispiel Personalausweis).

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung).
Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

Rechtsgrundlage

  • §§ 14 ff. Europawahlordnung (EuWO),
  • §§ 14 ff. Bundeswahlordnung (BWO),
  • §§ 9 ff. Landesverordnung über die Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag (Landeswahlordnung - LWO),
  • §§ 10 ff. Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO)

Was sollte ich noch wissen?

Das Wählerverzeichnis kann an Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl eingesehen werden.

Zuständige Stelle:

Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen - Team Wahlen

Anschrift

Fackenburger Allee 29
23554 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Internet-Adresse

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Adlerstraße
Bus (Linie 3, 7, 9, 12, 21, 5912, 7650)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Seitenstreifen im Öffentlichen Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

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