Friedhöfe

Leistungsbeschreibung

Friedhöfe sind Stätten der Erinnerung. Sie sind Orte der Ruhe und Besinnung und auch kulturgeschichtlich bedeutsam.

Grundsätzlich werden auf allen Friedhöfen sowohl Erdgräber für Sargbeisetzungen als auch Urnengräber angeboten. Beide lassen sich jeweils unterscheiden in Wahlgräber (Standortwahl und Verlängerung möglich) und Reihengräber mit fester Laufzeit die nicht verlängert werden können.

An wen muss ich mich wenden?

An die für den Friedhof zuständige Kirchengemeinde oder an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Friedhöfe:

Vorwerker Friedhof, Friedhofsallee 146, 23554 Lübeck

Burgtorfriedhof, Eschenburgstraße 20, 23568 Lübeck

Friedhof Waldhusen, Waldhusener Weg 2, 23569 Lübeck

Friedhof St. Jürgen, Ratzeburger Allee 23, 23562 Lübeck

Ehrenfriedhof, Luisenstraße 48, 23568 Lübeck

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sollten Sie Nachfragen zu bestimmten Grabfeldern haben, ist die Nennung der Grab- und/oder Feldnummer für die Bearbeitung Ihrer Frage hilfreich.

Bei der Erdbestattung sind vorzulegen: Sterbeurkunde und Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt in dessen Zuständigkeit der Todesfall eingetreten ist.
Dafür werden folgende Papiere benötigt:

  • Totenschein,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde (Jahrgang > 1958) oder Familienbuch der Eltern,
  • bei verheirateten Personen: Familienstammbuch (Jahrgang > 1958) oder Heiratsurkunde,
  • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde,
  • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde der/des verstorbenen Ehegatten,
  • Personalausweis der/des Verstorbenen,
  • Sterbefallanzeige.

Einäscherungen mit Urnenbeisetzung (Feuerbestattungen) können auf einem Friedhof oder von einem Schiff aus auf See durchgeführt werden. Beim Krematorium sind die folgenden Dokumente vorzulegen:

  • Willensbekundung,
  • Sterbeurkunde,
  • Totenschein,
  • Amtsärztliche Bescheinigung.

Zur Urnenbeisetzung darf das Krematorium die mit der Totenasche gefüllte Urne nur gegen den Nachweis einer Beisetzungsmöglichkeit aushändigen. Die Beisetzung der Urne muss dem Krematorium ebenfalls formlos nachgewiesen werden.
Die Urnenbeisetzung darf auf einem Friedhof oder auf See (Seebestattung) stattfinden. Die Seebestattung wird üblicherweise vom Bestattungsunternehmer organisiert oder durchgeführt. Bei der Urnenbeisetzung auf See ist ein Mindestabstand von 3 Seemeilen zur Küste einzuhalten. Es sind wasserlösliche und biologisch abbaubare Urnen zu verwenden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Friedhofsverwaltung.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG),
  • Landesverordnung über die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung (Bestattungsverordnung - BestattVO).

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Unter folgenden Link finden Sie die Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Justiz und Gesundheit (MJG)

Zuständige Stelle:

Friedhofsverwaltung

Anschrift

Friedhofsallee 83
23554 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Fax

+49 451 122951-6753

Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di.  08:00 - 14:00 Uhr
Mi.  08:00 - 12:00 Uhr
Do. 08:00 - 14:00 Uhr
Fr.  08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 3 (Kapelle 2)
Bus (Linie 7)

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 1 (Friedhofsverwaltung)
Bus (Linie 7)

Bushaltestelle Vorwerker Friedhof /Eingang 2 (Kapelle 1)
Bus (Linie 7)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Im öffentlichen Verkehrsraum
Gebührenpflichtig: Unbekannt

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

Sie sind nach Lübeck gezogen und haben das Auto noch nicht umgemeldet? Sie haben Fragen zu Trauung, Elterngeld oder Hausbau? Wo bekomme ich meinen Reisepass?

Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer