Gesundheitsberufe: Anmeldung der Berufsausübung

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 12 Gesundheitsdienst-Gesetz hat, wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, dies dem zuständigen Gesundheitsamt zur Aufgabenerfüllung im Bereich der medizinischen Versorgungsplanung, der infektionshygienischen Überwachung, der Überwachung der Berechtigung der Ausübung der Gesundheitsberufe und der Führung der Berufsbezeichnung anzumelden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht.

Nähere Einzelheiten sind in der Landesverordnung über Gesundheitsberufe vom 9. Dezember 2019 geregelt.

  • Altenpflegerin / Altenpfleger
  • Anästhesietechnische Assistentin / Anästhesietechnischer Assistent
  • Apothekerin / Apotheker -verkammert
  • Ärztin / Arzt -verkammert
  • Diätassistentin / Diätassistent
  • Ergotherapeutin / Ergotherapeut (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin / Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut)
  • Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester / Krankenpfleger)
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Kinderkrankenschwester / Kinderkrankenpfleger Hebamme / Entbindungspfleger
  • Heilpraktikerin / Heilpraktiker mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis und mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut -verkammert
  • Logopädin / Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent
  • Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinisch-technischer Assistent für Funktionsdiagnostik
  • Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
  • Orthoptistin / Orthoptist
  • Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent
  • Pflegefachfrau/Pflegefachmann
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent
  • Physiotherapeutin / Physiotherapeut (Krankengymnastin / Krankengymnast)
  • Podologin / Podologe (Medizinische Fußpflegerin / Medizinischer Fußpfleger)
  • Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut -verkammert
  • Rettungsassistentin / Rettungsassistent
  • Zahnärztin / Zahnarzt –verkammert

An wen muss ich mich wenden?

An das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte.

Die Meldepflicht besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung aufgrund anderer Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht. In diesem Fall gibt die Heilberufekammer die Meldung an den Kreis bzw. die kreisfreie Stadt weiter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder – jedoch nur durch persönliche Vorlage - das Original der Erlaubnis.

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

 

  • Hygiene- und Desinfektionsplan
  • Beschreibung des Betriebsablaufes (Entsorgung, Ablauf bei Sterilisation von med. Produkten)
  • Raumplan (Grundriss)
  • Indikationsspektrum
  • ggf. Krankenhaushygenisches Gutachten

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Tätigkeit bzw. Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte innerhalb des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anmeldeformulare erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

Was sollte ich noch wissen?

Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1 GDG nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig gemäß § 17 Absatz 1 Ziffer 1 GDG. Nach Absatz 2 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,-- €  geahndet werden.

Zuständige Stelle

Spezielle Hinweise - Stadt Lübeck

Gesundheitsamt
Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck

Zuständige Stelle:

Gesundheitsamt; Anmeldung Gesundheitsberufe

Anschrift

Sophienstraße 2-8
23560 Lübeck

Telefon

+49 451 115

Öffnungszeiten


Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

Bushaltestelle Verwaltungszentrum Mühlentor
Bus (Linie 2, 7, 16)

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Verwaltungszentrum Mühlentor
Gebührenpflichtig: Ja

Karte

(0451) 115 – Ihre Behördennummer

Montag bis Freitag 7 bis 19 Uhr

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Dafür gibt es in Lübeck eine Telefonnummer, die alles weiß: (0451) 115 – die einheitliche Behördennummer