Heiraten in Lübeck
Das Standesamt Lübeck ist zuständig für alle Eheschließungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften in der Hansestadt Lübeck. In jedem Jahr heiraten etwa 1000 bis 1200 Paare bei uns – auch Verlobte, die nicht in Lübeck wohnen, können hier die Ehe eingehen.
(Hinweis für gleichgeschlechtliche Paare, die eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen wollen: Da die Zuständigkeit nicht bundeseinheitlich geregelt wurde, erkundigen sie sich bitte bei Ihrem Standesamt, ob in ihrem Bundesland, wie in Schleswig-Holstein, das Standesamt für die Begründung von Lebenspartnerschaften zuständig ist.) Die Anmeldung ist an das Wohnortstandesamt gebunden.
Im Lübecker Standesamt wird Ihre Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis:
- Die hohen Räume schaffen eine einzigartige Atmosphäre.
- Die Rasenfläche des großen, parkähnlichen Gartens kann bei guter Witterung von Frühjahr bis Herbst für einen Empfang Ihrer Gäste genutzt werden. Der Aufbau eines Zeltes oder eines Pavillons zum Schutz Ihrer Gäste ist nach Absprache ebenfalls möglich.
- Das Standesamt liegt direkt am Rande der Lübecker Innenstadt.
Ansichten des Standesamtes Lübeck
Die „Lindesche Villa“
das Dienstgebäude des Standesamtes der Hansestadt Lübeck
in der Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck


Rückseite mit Garten der „Lindeschen Villa“


Blick ins Trauzimmer
Fotos: Monika Schild
"Der schönste Moment des Lebens..."
Blick in unser Trauzimmer.
Foto: Angelika Lieblinger
Eheschließungstermine des Standesamtes |
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| Montag, Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr |
| 15:00 - 17:00 Uhr | |
| Freitag | |
| Oktober bis März | 09:00 - 12:00 Uhr |
| April bis September | 08:00 - 12:00 Uhr |
| von April bis September |
optional bis 13:00 Uhr (Aufpreis 80,- EUR) |
auf der Viermastbark "Passat" in Travemünde von März bis Oktober |
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| Raumreservierung und Terminvergabe über den Bereich Schule und Sport der Hansestadt Lübeck (schuleundsport@luebeck.de) | |
Servicezeiten im Standesamt der Hansestadt Lübeck: |
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| Montag und Dienstag | 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr |
| Mittwoch | - GESCHLOSSEN - |
| Donnerstag |
08.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Serviceleistungen mit Auslandsbezugbei Anmeldungen von Neugeborenen, Anmeldung und Beratung zur Eheschließung, sowie Ausstellungen von Ehefähigkeitszeugnissen |
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| Montag und Dienstag | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
So erreichen Sie uns:
Standesamt Lübeck
Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck
Telefon: 0451 / 122-34-10 bis-12
Fax: 0451 / 122-3499
E-Mail: standesamt@luebeck.de
Internet: http://standesamt.luebeck.de
Notwendige Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft:
Die Anmeldung zur Eheschließung ist sechs Monate gültig. Suchen Sie bitte rechtzeitig die erforderlichen Unterlagen zusammen. Wenn Sie unsicher sind welche Unterlagen Sie benötigen, berät Sie gern das Standesamt Ihres Wohnortes.
Sollte es aus wichtigem Grund nicht möglich sein, dass beide Verlobte / Lebenspartner/-innen gemeinsam zur Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft ins Standesamt kommen können, so ist es möglich die / den Verlobte(n) / Partner /-in mit dem hier bereitgestellten Formular zu bevollmächtigen, die Anmeldung allein durchzuführen.
Einverständniserklärung oder Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung [PDF Datei 292 KB]
1. Nachweise zur Person und Wohnort
Als Nachweis zur Person dient ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Außerdem benötigen Sie eine Aufenthaltsbescheinigung, diese enthält Angaben zu Ihrem aktuellen Wohnort und Ihrem Familienstand. Viele Standesämter stellen die Aufenthaltsbescheinigung bei der Anmeldung zur Eheschließung selbst mit aus, normalerweise erhalten Sie die Aufenthaltsbescheinigung aber bei der Meldebehörde.
2. vorzulegende Urkunden - allgemein
Zur Anmeldung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages (dies ist nicht die Geburtsurkunde), sie wird nur beim Standesamt Ihres Geburtsortes ausgestellt.
3. vorzulegende Urkunden und Unterlagen - Geschiedene oder Verwitwete
Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich zu der obengenannten beglaubigten Abschrift des Geburtseintrages noch eine aktuelle Eheurkunde, sowie den rechtskräftigen Beschluss über die Scheidung bzw. die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten.
4. vorzulegende Urkunden für gemeinsame Kinder
Sollten bereits gemeinsame Kinder da sein, so sind auch die Geburtsurkunden dieser vorzulegen. Wenn beim Jugendamt bereits eine Sorgeerklärung erfolgt ist, so ist auch ein Nachweis darüber vorzulegen.
5. vorzulegende Urkunden bei Berücksichtigung ausländischen Rechts
Wenn die Geburt oder die Eheschließung eines Beteiligten im Ausland erfolgt ist oder eine ausländische Staatsangehörigkeit berücksichtigt werden muss, ist es unerlässlich, sich persönlich im Standesamt über die zur Anmeldung notwendigen Unterlagen beraten zu lassen.
Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe / Lebenspartnerschaft [§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]:
1. Bestimmung eines gemeinsamen Namens
Hier kann der Name der Frau oder des Mannes bzw. bei eingetragenen Lebenspartnerschaften, der Name einer Partnerin / eines Partners, bestimmt werden.
2. Bildung eines Doppelnamens
Nur diejenige / derjenige, dessen Name nicht zum Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen bestimmt wurde, kann einen Doppelnamen bilden. Es ist möglich den Geburtsnamen oder Familiennamen aus vorangegangener Ehe / Lebenspartnerschaft, voranzustellen oder anzufügen. Die Namen werden durch einen Bindestrich verbunden.
3. getrennte Namensführung
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung einen Ehenamen / Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen.
Jeder kann in der Ehe / Lebenspartnerschaft seinen Namen weiterführen. In diesem Fall ist die Bestimmung eines Ehenamens / Lebenspartnerschaftsnamens auch jederzeit während des Bestehens der Ehe / Lebenspartnerschaft noch möglich. Es gelten die gleichen Wahlmöglichkeiten, die unter Punkt 1 und 2 genannt sind.
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