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Wahlen

Wahl des Beirates für Seniorinnen und Senioren in der Hansestadt Lübeck

Der Lübecker Seniorenbeirat existiert seit 1993 und wird seitdem direkt von den Lübecker Seniorinnen und Senioren gewählt. Zur Zeit sind ca. 60.700 Einwohner/innen in der Hansestadt Lübeck über 60 Jahre alt. Dies entspricht einem Anteil von rd. 29 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Ergebnis der Stimmenauszählung vom 30.04.2010


Wahlverfahren

Für die Wahl ist die Hansestadt Lübeck in die drei Landtagswahlkreise 35 Lübeck-West, 36 Lübeck-Ost und 37 Lübeck-Süd eingeteilt (Karte der Wahlkreise). Der Beirat besteht aus 21 Mitgliedern, von denen je sieben im jeweiligen Wahlkreis gewählt werden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in Briefwahl direkt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Lübecker/innen ab 60 Jahren, die seit mindestens sechs Wochen in Lübeck ihre Hauptwohnung haben.

So sehen die Stimmzettel aus ...

Wahlkreis 35
Lübeck-West
Wahlkreis 36
Lübeck-Ost
Wahlkreis 37
Lübeck-Süd
St. Lorenz und
Buntekuh
St. Gertrud, Schlutup,
Kücknitz und Travemünde
Innenstadt, St. Jürgen
und Moisling

Auf den Seiten der Lübecker Nachrichten können Sie sich über die Bewerberinnen und Bewerber zur Seniorenbeiratewahl informieren 

Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber in der Stadtzeitung 

Zustellung der Wahlunterlagen

Die Unterlagen für die Briefwahl werden den Wahlberechtigten zwischen dem 29.03. und 03.04.2010 zugestellt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 28. April 2010 an die Hansestadt Lübeck zurück geschickt werden oder können dort auch abgegeben werden (Hansestadt Lübeck, Abt. Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, Erdgeschoss).

Öffentliche Auszählung der Stimmen und Feststellung der gewählten Bewerber/innen

Die Wahlvorstände für die Auszählung der Stimmen treten am 30.04.2010 um 8:00 Uhr im Verwaltungszentrum Mühlentor, Haus Trave, Kronsforder Allee 2-6, zusammen. Die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.

Rechtsstellung des Seniorenbeirats

Der Seniorenbeirat vertritt die Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit und gegenüber den Organen der kommunalen Selbstverwaltung (Bürgerschaft, Ausschüsse und Bürgermeister). Hierbei berät der Beirat auch durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen. Der Seniorenbeirat kann Anträge an Bürgerschaft und Ausschüsse stellen und ist in allen wichtigen Belangen älterer Menschen anzuhören und zu unterrichten.

Weitere Informationen über den Seniorenbeirat finden Sie auf der Interseite des Büros der Bürgerschaft