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Wahlen

Landtagswahl 2012

am 06. Mai 2012




Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

  • das 18.Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
  • nicht nach § 7 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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