Wahlen
Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag
Landtagswahl 2012
am 06. Mai 2012
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18.Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
- nicht nach § 7 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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