Wahlen
Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag
Landtagswahl 2012
am 06. Mai 2012
BriefwahlSollten Sie am 06. Mai 2012 verhindert sein, Ihren Wahlraum persönlich aufzusuchen, können Sie Ihr Wahlrecht auch im Wege der Briefwahl ausüben. Sie haben verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Telefonische Anträge sind jedoch nicht zulässig. Beachten Sie bitte unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten, dass Ihr Briefwahlantrag spätestens bis zum 04. Mai 2012, 12:00 Uhr bei der Hansestadt Lübeck - Wahlen, 23539 Lübeck eingegangen sein muss. 1. Möglichkeit: Briefwahl ONLINEMit dem Online-Wahlscheinantrag können Sie die Erteilung eines Wahlscheins für die Briefwahl bis Fr., 04.05.2012, 12:00 Uhr beantragen. Dazu ist eine zweifelsfreie Identifikation Ihrer Person erforderlich. Dies dient auch dem Schutz vor etwaigem Missbrauch. Das Wahlamt der Stadt Lübeck benötigt deshalb neben Ihrem Namen auch Ihr Geburtsdatum und - sofern Ihre Wahlbenachrichtigungskarte schon vorliegt - die Wahlbezirks- und die laufende Nummer des Wählerverzeichnisses. Diese beiden Nummern können Sie der Wahlbenachrichtigung entnehmen, sobald Sie diese erhalten haben. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Sie können außerdem die Daten vor ihrer Übertragung an unseren Server per SSL-Verfahren verschlüsseln lassen. 2. Möglichkeit: PDF-Formular ausdrucken, ausfüllen und |
| Hansestadt Lübeck | Fax: |
| - Wahlen - | (0451) 122-1237 oder ab 02.04.2012 auch an (0451) 122-4080 |
| 23539 Lübeck |
3. Möglichkeit: Wahlbenachrichtigungskarte
Zustellung ab ca. 10.04. bis spätestens 14.04.2012
Ihre Wahlbenachrichtigungskarte enthält auf der Rückseite einen Wahlscheinantrag. Sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte per Post erhalten haben, können Sie diese ausfüllen, unterschreiben, in einen mit 0,55 Euro frankierten Briefumschlag stecken und uns zusenden.
4. Möglichkeit: formloser schriftlicher Antrag
Wenn Sie den Vordruck oder Ihre Wahlbenachrichtigungskarte nicht nutzen können oder möchten, können Sie auch einen formlosen schriftlichen Briefwahlantrag stellen (z. B. durch Brief, Fax, E-mail, Telegramm oder Fernschreiben). Briefe und Faxe müssen von Ihnen eigenhändig unterschrieben sein.
5. Möglichkeit: gleich vor Ort wählen ab 02.04.2012
Ab Öffnung des Wahlbüros haben Sie die Möglichkeit, gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder Ihres Personalausweises im Wahlbüro (im Rathaus, Großer Börsensaal) Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten und sofort zu wählen (RollstuhlfahrerInnen benutzen bitte den Haupteingang des Rathauses).
Öffnungszeiten: |
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| Mo, Di, Mi, Fr: | 9.00 - 16.00 Uhr | Telefon: (0451) 122-4040 |
| Do: | 9.00 - 18.00 Uhr | |
| Fr, 04.05.2012: | 9.00 - 12.00 Uhr | Telefax: (0451) 122-4080 |
Weitere Ausgabestellen für die Briefwahlunterlagen sind zudem folgende Stadteilbüros:
| Stadtteilbüro Kücknitz | Kirchplatz 7 a/b |
| Stadtteilbüro Moisling | Moislinger Berg 2 |
| Stadtteilbüro St. Gertrud | Adolf-Ehrtmann-Str. 3 |
| Stadtteilbüro St.Lorenz | Fackenburger Allee 29 |
| Öffnungszeiten: | |
| Mo u. Di: | 8.00 - 14.00 Uhr |
| Do: | 8.00 - 18.00 Uhr |
| Fr: | 8.00 - 12.00 Uhr |
| Stadtteilbüro Travemünde | Parkallee 1 |
| Öffnungszeiten: | |
| Di: | 8.00 - 14.00 Uhr |
| Fr: | 8.00 - 12.00 Uhr |
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