Wahlen
Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag

Landtagswahl 2012
am 06. Mai 2012
Allgemeine Informationen
Am 06. Mai 2012 entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des 18. Schleswig-Holsteinischen Landtages.
Zum Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck gehören die Landtagswahlkreise 32 Lübeck-Ost, 33 Lübeck-West und Teile des Wahlkreises 19 Ostholstein-Süd (siehe Karte).
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin/ ein Wahlkreiskandidat gewählt. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten Erststimmen erhalten hat. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im neuen Landtag.
Zuständig für die Organisation in der Hansestadt Lübeck ist der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen. Kreiswahlleiter ist Bürgermeister Bernd Saxe.
Rechtsgrundlagen
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Wahl des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind das Landeswahlgesetz (LWahlG), die Landeswahlordnung (LWO).
Weitere Informationen können auf der Internetseite der Landeswahlleiterin abgerufen werden.
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