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Wahlen

Landtagswahl 2009

am 27. September 2009




Wahlberechtigung / Wählerverzeichnis

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag

Wählerverzeichnis
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Wählerverzeichnis der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.