Wahlen
Landtagswahl 2009
am 27. September 2009
Wahlberechtigung / Wählerverzeichnis
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 18.Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie
- nicht nach § 7 des Landeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählerverzeichnis
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Wählerverzeichnis der Hansestadt Lübeck kann jede wahlberechtigte Person
die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
