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Wahlen

Landtagswahl 2009

am 27. September 2009




Allgemeine Informationen

Am 27. September 2009 entscheiden die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des 17. Schleswig-Holsteinischen Landtages.

Die Hansestadt Lübeck bildet die Landtagswahlkreise 35-37 mit insg. rd. 166.000 Wahlberechtigten.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin/ ein Wahlkreiskandidat gewählt. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten Erststimmen erhalten hat. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im neuen Landtag.

Zuständig für die Organisation in der Hansestadt Lübeck ist der Bereich Logistik, Statistik und Wahlen. Kreiswahlleiter ist Bürgermeister Bernd Saxe.

Rechtsgrundlagen

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Wahl des Schleswig-Holsteinischen Landtages sind das Landeswahlgesetz (LWahlG), die Landeswahlordnung (LWO) und nur für die Wahl am 27.09.2009 die Landesverordnung über die gleichzeitige Durchführung der Wahl zum Schleswig-Holsteinischen Landtag der 17. Wahlperiode mit der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Landeswahlleiterin abgerufen werden.