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Wahl zum 7. Europäischen Parlament 2009

Wer ist wahlberechtigt ?

Das Wahlrecht ist geregelt in den §§ 6 und 6a des Europawahlgesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes und Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.

Wahlberechtigt sind danach grundsätzlich:

  1. alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Europäischen Union leben.
  2. alle weiteren Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in der Europäischen Union leben.
  3. alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und vor ihrem Fortzug ins nicht europäische Ausland mindestens drei Monate in der Europäischen Union gelebt haben.

    Zu 1. Deutsche Wahlberechtigte:
    Alle deutschen Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie bis zum 3. Mai 2009 in Lübeck mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie erhalten bis zum 17. Mai 2009 eine Wahlbenachrichtigungskarte durch die Deutsche Post AG.

    Zu 2. Unionsbürger:
    Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die in Deutschland an der Wahl teilnehmen wollen und in Lübeck mit Hauptwohnung gemeldet sind, müssen bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
    Antragsvordrucke können angefordert werden bei der Hansestadt Lübeck, Abt. Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 23539 Lübeck, Tel. (0451) 122-1240.
    Weitere Informationen zum Wahlrecht von Unionsbürgern und Anträge zum Download finden Sie unter www.bundeswahlleiter.de
    Formlose Anträge sind nicht zulässig.

    Zu 3. Wahlrecht für Deutsche im Ausland:
    Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und keine Wohnung mehr im Bundesgebiet haben, können entscheiden, ob sie in der Bundesrepublik Deutschland oder in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Wahl teilnehmen wollen. Deutsche, die nicht in einem EU-Mitgliedstaat wohnen, können auf Auftrag in das Wählverzeichnis aufgenommen werden und durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Für die Ausübung des Wahlrechts in der Bundesrepublik muss bis zum 17. Mai 2009 ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt werden. Antragsvordrucke können angefordert werden bei der Hansestadt Lübeck, Abt. Wahlen, Kronsforder Allee 2-6, Haus Trave, 23539 Lübeck, Tel. (0451) 122-1240.
    Weitere Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland und Anträge zum Download finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters unter Wahlrecht bzw. unter Pressemitteilungen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abt. Wahlen der Hansestadt Lübeck beantworten gern Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht.