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Wahlen

Europawahl

am 7. Juni 2009

Allgemeine Informationen


Die Wahl zum 7. Europäischen Parlament findet in der Bundesrepublik Deutschland am Sonntag, dem 7. Juni 2009, statt. Die Wahllokale sind bis 18.00 Uhr geöffnet.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

In allen 27 zur Europäischen Union zählenden Staaten werden in der Zeit vom 4. bis 7. Juni 2009 die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter für das Europäische Parlament gewählt.

Mitgliedstaaten der EU sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Wahlsystem

Im Gebiet der EU besteht kein einheitliches Wahlrecht. Es finden die einzelstaatlichen Wahlrechtsvorschriften Anwendung, die durch Übereinkünfte der Mitgliedstaaten ergänzt werden.
Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt. Für die Wahlperiode 2009 - 2014 werden insgesamt 736 Abgeordnete gewählt. Die Anzahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland wird wie bisher 99 betragen.

Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO).

Wer wahlberechtigt ist, erfahren Sie hier.

Versand der Wahlbenachrichtigungskarten

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürgern bis zum 17. Mai 2009 übersandt. Wenn Sie bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Hansestadt Lübeck unter der Telefonnummer (0451) 122-4040.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr Wahlrecht am 07. Juni 2009 nicht ausüben können.

Ist mein Wahlraum barrierefrei?


Informationen zu den Wahlräumen finden Sie demnächst im Wahlraumfinder.
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise in der Presse oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer (0451) 122-1240.

Hilfen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben die Möglichkeit, eine Stimmzettelschablone als Hilfsmittel zu benutzen. Der Stimmzettel für die Europawahl ist in der rechten oberen Ecke besonders gekennzeichnet, damit die Stimmzettelschablone korrekt angelegt werden kann.
Die Stimmzettelschablone sowie weitere Informationen können beim Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein angefordert werden.

Postanschrift:
Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein e. V.
Memelstraße 4
23554 Lübeck
Tel.: (0451) 40 85 08-0
Fax: (0451) 40 75 30
Email: