Wahlen
Europawahlam 7. Juni 2009 |
|
|
Allgemeine Informationen
Die Wahl zum 7. Europäischen Parlament findet in der Bundesrepublik Deutschland am Sonntag, dem 7. Juni 2009, statt. Die Wahllokale sind bis 18.00 Uhr geöffnet.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union
In allen 27 zur Europäischen Union zählenden Staaten werden in der Zeit vom 4. bis 7. Juni 2009 die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter für das Europäische Parlament gewählt.
Mitgliedstaaten der EU sind neben der Bundesrepublik Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Wahlsystem
Im Gebiet der EU besteht kein einheitliches Wahlrecht.
Es finden die einzelstaatlichen Wahlrechtsvorschriften Anwendung, die durch Übereinkünfte
der Mitgliedstaaten ergänzt werden.
Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt.
Für die Wahlperiode 2009 - 2014 werden insgesamt 736 Abgeordnete gewählt.
Die Anzahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland wird wie bisher 99 betragen.
Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften in der Bundesrepublik Deutschland sind das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) in Verbindung mit dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO).
Wer wahlberechtigt ist, erfahren Sie hier.
Versand der Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden den
wahlberechtigten Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürgern bis zum 17. Mai 2009
übersandt. Wenn Sie bis zu diesem Tag keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben
wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlbüro der Hansestadt
Lübeck unter der Telefonnummer (0451) 122-4040.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie Ihr
Wahlrecht am 07. Juni 2009 nicht ausüben können.
Ist mein Wahlraum barrierefrei?
Informationen zu den Wahlräumen finden Sie demnächst im
Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise in der Presse oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer (0451) 122-1240.
Hilfen für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler
Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte haben die
Möglichkeit, eine Stimmzettelschablone als Hilfsmittel zu benutzen. Der Stimmzettel für
die Europawahl ist in der rechten oberen Ecke besonders gekennzeichnet, damit die
Stimmzettelschablone korrekt angelegt werden kann.
Die Stimmzettelschablone sowie weitere
Informationen können beim Blinden- und Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein angefordert
werden.
Postanschrift:
Blinden- und
Sehbehindertenverband Schleswig-Holstein e. V.
Memelstraße 4
23554 Lübeck
Tel.: (0451) 40 85 08-0
Fax: (0451) 40 75 30
Email: info@bsvsh.org
