Wahlen
Bundestagswahl 2009
am 27. September 2009
Allgemeine Informationen
Am 27. September 2009 können die rd. 166.000 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck mit ihrer Stimmabgabe über die Zusammensetzung des 17. Deutschen Bundestages entscheiden.
Die Hansestadt Lübeck bildet zusammen mit den 11 Gemeinden des Amtes Berkenthin und 16 Gemeinden des Amtes Sandesneben-Nusse aus dem Herzogtum Lauenburg den Bundestagswahlkreis 11 Lübeck.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat 2 Stimmen. Mit der Erststimme wird eine Wahlkreiskandidatin/ ein Wahlkreiskandidat gewählt. Im Wahlkreis ist gewählt, wer die meisten Erststimmen erhalten hat. Mit der Zweitstimme wird eine Landesliste gewählt. Die Anzahl der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im neuen Bundestag.
Zuständig für die Organisation in der Hansestadt Lübeck ist der Bereich Wahlen. Kreiswahlleiter ist Bürgermeister Bernd Saxe.
Rechtsgrundlagen:
Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Wahl des Deutschen Bundestages sind das Bundeswahlgesetz (BWG) und die Bundeswahlordnung (BWO).
Weitere Informationen zum Bundeswahlrecht können auf der Internetseite des Bundeswahlleiters abgerufen werden.
