Donnerstag, 24.05.2012 19°C

Schnellsuche

Externe Links

Weitere Informationen

Service

Wahlen

Bürgermeister(in)wahl 2011

am 06. November 2011
Stichwahl am 20. Nov. 2011



Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigkeiten der übrigen MItgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.

Alle Wahlberechtigten, die am 25.09.2011 in Lübeck mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 15.10.2011 eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zur Zeit neben Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Statistik und Wahlen der Hansestadt Lübeck beantworten gern Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht.

zurück zur Übersichtweiter