Wahlen
Bürgermeister(in)wahl 2011
am 06. November 2011Stichwahl am 20. Nov. 2011
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigkeiten der übrigen MItgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag
- das 16.Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag in der Hansestadt Lübeck eine Wohnung haben oder sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb der Hansestadt Lübeck haben sowie
- nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Alle Wahlberechtigten, die am 25.09.2011 in Lübeck mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis zum 15.10.2011 eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind zur Zeit neben Deutschland:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Statistik und Wahlen der Hansestadt Lübeck beantworten gern Fragen zu Ihrem persönlichen Wahlrecht.
| zurück zur Übersicht | weiter |
