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Der Haushaltsplan

Die kommunale Haushaltswirtschaft ist eine Planwirtschaft auf der Grundlage der Festsetzungen von Gesamtsummen in der jährlich zu erlassenen Haushaltssatzung. Durch politische Entscheidung der Bürgerschaft werden über den Haushaltsplan die für die einzelnen Aufgabenbereiche notwendigen Beträge zahlenmäßig festgesetzt und damit verbindlich für die Bewirtschaftung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung.
Über die folgenden Links gelangen Sie jeweils zum Band I des städt. Haushaltsplanes, und hier zum Vorbericht. In diesem Teil des Haushaltplanes finden Sie einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Hansestadt Lübeck. Die textlichen Ausführungen werden ergänzt durch Tabellen und Grafiken. Bis zum Haushaltsjahr 2009 hat die Hansestadt Lübeck ihre Haushaltswirtschaft nach kameralen Regeln geführt. Der Haushalt 2010 wurde erstmals nach kaufmännischen (= doppischen) Regeln aufgestellt und wird ab 1.1.2010 auch entsprechend bewirtschaftet. Durch diese Umstellung ist in vielen Teilen eine Vergleichbarkeit zu den Vorjahren nicht mehr gegeben. Der Vorbericht 2010 ist von seinem Umfang her z.Zt. auf das gesetzlich geforderte Minimum beschränkt. Struktur und Inhalt des Vorberichts werden in den nächsten Jahren weiter zu entwickeln sein. Vorgesehen ist dann auch die Möglichkeit, auf den gesamten Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck über den u.a. Link zu gelangen.

Für weitergehende Informationen erreichen Sie den Bereich Haushalt und Steuerung:
eMail: haushaltundsteuerung@luebeck.de
Telefon:  0451/122-2013

Sie können auch gerne in den vollständigen Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck Einsicht nehmen.
Sie finden uns in der Fleischhauerstr. 20, 2. Stock.