Erste interne Überlegungen zur Umsteuerung in der Jugendhilfeplanung sind vorab mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besprochen worden. Es handelte sich dabei um grundsätzliche Überlegungen und nicht um fertige Konzepte. Da diese jedoch nur unvollständig und dadurch zum Teil mißverständlich an die Öffentlichkeit gelangt sind, sah sich das Jugendamt gezwungen, seine Planungsgrundsätze und erste Ergebnisse der Überlegungen offenzulegen. Damit sollten Unsicherheiten bei betroffenen Eltern abgebaut und das Feld für eine sachliche Diskussion geebnet werden.
"Vor dem Hintergrund der zurückgehenden Kinderzahlen einerseits und der Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck und der Notwendigkeit des sparsamen Umgangs mit knappem Geld andererseits muß eine vorsorgliche Planung gewährleisten, daß die vorhandenen Mittel sinnvoll, das heißt bedarfsgerecht, eingesetzt werden", begründet der zuständige Senator Ulrich Meyenborg die Überlegungen.
Unter Einbeziehung der Versorgungsquote und der derzeitigen Nachfragesituation stellt das Dezernat Überlegungen an, wie die Kindertagesstätten der Stadt und der freien Träger in ihrer Existenz gesichert werden können. Es bieten sich strukturelle Veränderungen des Angebots nach folgenden Grundsätzen an:
1. Grundsätzlich soll für jedes Kind, dessen Eltern dies wünschen, ein Kindergartenplatz zur Verfügung stehen.
2. Die veränderte Nachfrage zwingt das Jugendamt, rechtzeitig Planungsvorsorge zu treffen, damit in Zeiten, in denen das Geld fehlt, die Mittel auch sinnvoll eingesetzt werden.
3. Grundlage und damit Indikatoren für die Planung sind:
- die aktuelle Entwicklung der Kinderzahlen, damit zusammenhängend die Versorgungsquote,
- die aktuelle Auslastung und die Entwicklung der Nachfrage,
- die Personalsituation und
- die Kosten der Einrichtung / der Zustand des Gebäudes.
4. Kein Kind, das derzeit in einer städtischen Kindertagesstätte betreut wird, muß die Einrichtung wechseln.
Die vorrangig betroffenen Einrichtungen in Stadtteilen mit überdurchschnittlich guter Versorgungsquote Dr.-Julius-Leber-Straße, Innenstadt, und Im Brandenbaumer Feld, St. Gertrud, werden solange existieren, bis die jetzt aufgenommenen Kinder die Einrichtung verlassen, also spätestens bis zum Kindergartenjahr 2000/2001.
Bei den Einrichtungen Heiweg 108, St. Gertrud, und Dietrich Buxtehude, St. Lorenz Nord, wird die Nachfragesituation im Umfeld weiter beobachtet und berücksichtigt. Diese beiden zuletzt genannten Einrichtungen nehmen Kinder dann auf, wenn das übrige Platzkontingent im Stadtbereich erschöpft ist. Sie existieren also solange, wie ausreichend Nachfrage besteht.
Die kontinuierliche Planung im Bereich Tagesbetreuung für Kinder gewährleistet ein Reagieren auf sich verändernde Nachfragesituationen, so daß sich für das Stadtgebiet insgesamt und in den einzelnen Stadtteilen Veränderungen ergeben können. +++
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