In einem Schreiben der Tibet Initiative Deutschland an Lübecks Bürgermeister Michael Bouteiller heißt es: "Die Repressionen in Tibet haben in jüngster Zeit stark zugenommen. Internationale Menschenrechtsorganisationen, die sich mit Tibet auseinandersetzen, sprechen von einem schleichenden Völkermord. Eine unmenschliche Geburtenbeschränkung durch Zwangsabtreibungen und -sterilisierungen, ein forcierter Zuzug chinesicher Siedler in das tibetische Kernland, systematische Behinderung der zugesicherten Religionsfreiheit und Zerstörung der tibetischen Altstadtquartiere drängen die Tibeter an den Rand der Gesellschaft."
Weiter heißt es: "Es kann natürlich keinem daran gelegen sein, die wirtschaftlchen Beziehungen der eigenen Stadtregion mit der Volksrepublik China zu stören. Aber der Wunsch nach erfolgreichen Wirtschaftskontakten wird dort eine Grenze finden müssen, wo die Menschenrechte, die zur Ethik des Staates gehören, verletzt werden. Wir müssen damit rechnen, daß wir als demokratisch verfaßter Staat mit einem repressiven und autoritären Regime, wie es China zweifelsohne ist, Probleme bekommen. Zu einem Staat, der in Tibet die Züge einer Militärdiktatur trägt, darf nicht geschwiegen werden. Das betrifft in der Volksrepublik China auch die Länder Xinkiang (Ostturkestan) und die Innere Mongolei". Dieser Auffassung schloß sich der Senat der Hansestadt Lübeck an.
Der europaweite Tag der Solidarität mit Tibet greift die Ergebnisse der Tibet-Anhörung des Deutschen Bundestages auf und setzt sie in einen demonstrativen Akt um. Der Volksrepublik China wird damit gezeigt, daß die internationale Öffentlichkeit nicht bereit ist, das bestehende Unrecht hinzunehmen.
Am Mittwoch, 6. März, erhielt Bürgermeister Michael Bouteiller ein Fax des Hamburger Generalkonsulates der Volksrepublik China, in dem gegen die Solidaritätsaktion protestiert wird. Darin heißt es: "Wie Sie wissen, ist Tibet ein Bestandteil der Volksrepublik China. Diese Tatsache ist von allen Regierungen der Welt anerkannt. Nach der Niederlage des bewaffneten Putsches im März 1959 setzt der Dalai Lama im Ausland seine separatistische und verräterische Tätigkeit gegen das Vaterland fort. Ich bitte Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister, diesen Sachverhalt zur Kenntnis zunehmen und im Interesse der guten Beziehungen zwischen der Volksrepublik China und der Bundesrepublik Deutschland das Hissen der tibetischen Flagge zu unterbinden".
Die Hansestadt Lübeck bleibt bei der Entscheidung, ihre Solidarität mit Tibet durch das Hissen der Flagge zu demonstrieren.
Die tibetische Nationalflagge wird oft bei Demonstrationen in Tibet als Zeichen der Unabhängigkeit getragen. Die Flagge ist in Tibet verboten. Allein ihr Zurschaustellen oder ihr Besitz gilt als "konterevolutionärer Akt" und damit als Verbrechen gegen den Staat und wird mit mehrjähriger Haft bestraft. +++
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