Nach dem Miethöhegesetz (MHG) ist der Mietspiegel alle zwei Jahre zu aktualisieren und der Marktentwicklung anzupassen.
Der Senat der Hansestadt Lübeck hat daher im Oktober 1996 das Institut Analyse & Konzepte, Hamburg, mit den entsprechenden Arbeiten beauftragt. Von Anfang Februar bis Mitte April 1997 wurden Befragungen für die Erhebung der Daten durch Interviewer bei Mieterinnen und Mietern sowie auch bei Vermieterinnen und Vermietern der in Betracht kommenden Wohnungen durchgeführt, um zu dem Stichtag 1. Februar 1997 Angaben über Miete, Nebenkosten, Ausstattung, Größe und Lage der Wohnung zu bekommen. Die Ergebnisse wurden jetzt vorgelegt.
Die Auswertung der Befragungen ergab, daß die Mietspiegelwerte seit der letzten Erhebung zum 1. November 1994, also innerhalb von zweieinhalb Jahren, um durchschnittlich 5,4 Prozent gestiegen sind. Allerdings verlief die Mietenentwicklung in den einzelnen Mietspiegelfeldern sehr unterschiedlich. Stärker betroffen von Mietsteigerungen sind die Altbauwohnungen, bei denen die Modernisierung und die besondere Attraktiviät dieses Wohnungsbestandes bemerkbar wird. Dagegen fallen die Mietsteigerungen bei den jüngeren Baualtersklassen in der Regel niedriger aus.
Der neue Mietspiegel gilt ab 1. Juli und ist als Broschüre zum Preis von drei Mark ab Mitte Juli im Amt für Wohnungswesen, Schildstraße 12, im Lübeck-Info-Zentrum, Breite Straße 62, beim Mieterverein sowie beim Haus- und Grundbesitzer-Verein erhältlich. +++
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