970054L 29. Januar 1997

Schulanfänger müssen angemeldet werden

Die Grundschulen der Hansestadt Lübeck nehmen nach Mitteilung der Schulaufsichtsbehörde in der Zeit vom 17. Februar bis zum 7. März die Anmeldungen der diesjährigen Schulanfänger entgegen.

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 1997 das sechste Lebensjahr vollendet haben, und Kinder, die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Jüngere Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 1997 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten ebenfalls angenommen werden, wenn sie die volle Schulreife besitzen.

Die Erziehungsberechtigten werden von der Schule über den genauen Anmeldetermin benachrichtigt. Für die Anmeldung sind die Abstammungsurkunde des Kindes und ein gültiger Personalausweis des Erziehungsberechtigten mitzubringen.

Die Schulen teilen den Erziehungsberechtigten den Einschulungstermin schriftlich mit. +++



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