Nach den Richtlinien der Einwohnerfragestunde können die Fragen von Einwohnern der Hansestadt Lübeck, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, in eigenem Namen gestellt werden. Die Fragen sind an den Senat zu richten. Sie müssen sich befassen mit Beratungsgegenständen oder anderen städtischen Angelegenheiten, die die Bürgerschaft selbst entscheiden kann. +++
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