Hygieneüberwachung
Prävention von Infektionskrankheiten
Zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck überprüfen wir regelmäßig die Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften in nichtärztlichen Einrichtungen. Grundlage hierfür sind die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie weitere einschlägige hygienerechtliche Vorschriften.
Ziel der Begehungen ist es, Infektionsrisiken frühzeitig zu erkennen, die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern und damit einen wirksamen Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz zu leisten.