Wälder der Hansestadt Lübeck
3. Grundsätzlich verboten sind:
- Kahlschläge
- Monokulturen
- Ansiedlung von nicht-heimischen Baumarten
- Gifte
- Mineraldünger, Gülle, Klärschlamm
- Bearbeiten oder Verdichten des Mineralbodens
- Flächiges Abräumen, Verbrennen von Biomasse
- Entwässern von Feuchtgebieten
- Störende Arbeiten während ökologisch sensibler Jahreszeiten
- Füttern von Wildtieren
