Die untere Abfallentsorgungsbehörde ist als Ordnungsbehörde zuständig für die Überwachung umweltgerechter Verwertung, Lagerung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen.
Informationen:
Abfälle dürfen nicht wild abgelagert, sondern ausschließlich in den dafür zugelassenen Anlagen verwertet oder beseitigt werden. Sollten Sie unerlaubte Abfallablagerungen kennen oder entdecken, geben Sie uns einen Hinweis über Art, Menge und Verursacher des Abfalls sowie den Ablagerungsort.