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Führerschein: Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Wenn Sie beabsichtigen, Beförderungen von Gütern geschäftsmäßig oder entgeltlich mit Kraftfahrzeugen - die einschließlich Anhänger - ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben, durchzuführen , bedarf es für innerdeutsche Transporte einer Erlaubnis und für Transporte innerhalb der EU einer Gemeinschaftslizenz.

Werkverkehr ist nicht erlaubnispflichtig.
Wenn Lastkraftwagen (Lkw und Anhänger) über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Rahmen des Werkverkehrs eingesetzt werden, ist eine Anmeldung beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) vorzunehmen.

Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Informationen:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem bereitgestellten Informationsblatt:
Informationsblatt zur Beantragung einer Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr und zur Beantragung einer Gemeinschaftslizenz

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

siehe Informationsblatt

Gebühren:

unterschiedlich

Angeboten von

Zulassung zum Straßenverkehr / Führerscheinstelle
Meesenring 7
23566 Lübeck
Ansprechpartner:Führerscheinstelle
Telefon:122 - 32 36 (A-F)
122 - 32 38 (G-K)
122 - 32 35 (L-R)
122 - 32 37 (S-Z)
122 - 32 40 (Güterkraftverkehr/Fahrschulwesen)
122 - 33 34 (Taxi- und Mietwagengewerbe)
Fax:122 - 33 97
Email:fahrerlaubnisbehoerde@luebeck.de
Internet-Adresse:http://fb03.luebeck.de

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