Unionsbürger und Staatsangehörige der Schweiz ( Teil 2 )
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen
Informationen:
Anmeldung des Wohnsitzes
Sie sind verpflichtet, sich an Ihrem Wohnort innerhalb von 14 Tagen bei der Meldestelle anzumelden.
Aufenthaltskarte
Nachdem Sie Ihren Wohnsitz angemeldet haben, kommen Sie in die Ausländerbehörde und beantragen Ihre Aufenthaltskarte. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen:
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen entsprechend Ihrer Zugehörigkeit zu einer der folgenden Personengruppe die jeweils genannten Nachweise im Original und in Kopie:
Sie sind Arbeitnehmer
» Aktuelle Arbeitgeberbestätigung (Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses) oder Arbeitsvertrag
Sie sind Selbstständig/Freiberuflich
» Gewerbeanmeldung (bei anmeldefreier Tätigkeit: schriftliche Darstellung der beabsichtigten Tätigkeit und Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer))
Sie sind nicht Erwerbstätig, z.B. Rentner
» Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sparguthaben oder Verpflichtungserklärung Dritter, Rentenbescheid, etc.)
» Krankenversicherungsnachweis
Aufenthaltserlaubnis für Ihren Ehegatten, Ihre Kinder oder Ihren eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner
(Sollten Ihre Angehörigen für die Einreise in das Bundesgebiet ein Visum benötigen, müssen Sie die nachfolgenden Unterlagen ggf. bereits bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen)
Für die Aufenthaltserlaubnis Ihrer Familienangehörigen benötigen wir zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen im Original und in Kopie:
Die Heiratsurkunde bzw. notarielle Urkunde über das Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ggf. mit Legalisationsvermerk sowie deren beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt)
ggf. die Bestätigung des Standesamtes über die Vollständigkeit der Unterlagen, falls die Ehe/Lebenspartnerschaft nach der Einreise in Deutschland geschlossen werden soll
für den Kindernachzug die Geburtsurkunde Original bzw. Ausfertigung sowie die beglaubigte deutsche Übersetzung (sofern es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt) und
ggf. die Sorgerechtsentscheidung mit beglaubigter deutscher Übersetzung
einen Nachweis über ausreichend vorhandenen Wohnraum
Hinweise
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Sollten nicht alle Unterlagen vorliegen, erhalten Sie zunächst eine Fiktionsbescheinigung.
Gebühren:
» Die Aufenthaltskarte kostet 28,80 EUR. » Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres kostet die Aufenthaltskarte 22,80 EUR.
Angeboten von
Angelegenheiten für Ausländer/innen
Dr.-Julius-Leber-Str. 46 - 48 23552 Lübeck
Telefon:
(0451) 122-33 11
Die Servicehotline 3311 für die Stadtteilbüros, Zulassungsstelle, Führerscheinstelle und Ausländerbehörde ist montags, dienstags, mittwochs 8 bis 14 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr zu erreichen.