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Kfz-Zulassung: Ersatzpapiere bei Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

A c h t u n g!! Seit dem 01.10.2005 erfolgt die Umstellung der Fahrzeugpapiere auf EU-Recht.

Es ist daher erforderlich, bei jeder Befassung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde, neben den regulären Zulassungsunterlagen immer den bisherigen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorzulegen ( auch in den Fällen, in denen bisher nur die Vorlage des Fahrzeugscheines oder Fahrzeugbriefes ausreichend war ). Für den Fahrzeugschein wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und für den Fahrzeugbrief wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.

Hinweis:
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Besuch im Stadtteilbüro im Internet hier, ob die Servicezeiten tatsächlich an dem gewünschten Tag gewährleistet werden können.

Informationen:

Falls der Halter nicht selbst den Ersatzfahrzeugschein beantragt, muss der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen.

Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:

Gebühren:

ab 11,70 Euro

Angeboten von

Zulassung zum Straßenverkehr / KFZ-Zulassungstelle
Meesenring 7
23539 Lübeck
Ansprechpartner:Kfz-Zulassungsstelle
Telefon:(0451) 122 - 33 30
Fax:(0451) 122 - 33 88
Email:kfz-zulassungsbehoerde@luebeck.de
Internet-Adresse:http://fb03.luebeck.de

in folgenden Servicestellen:

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