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Kfz-Zulassung: Ersatzpapiere bei Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
A c h t u n g!! Seit dem 01.10.2005 erfolgt die Umstellung der Fahrzeugpapiere auf EU-Recht.
Es ist daher erforderlich, bei jeder Befassung des Fahrzeuges durch die Zulassungsbehörde, neben den regulären Zulassungsunterlagen immer den bisherigen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vorzulegen ( auch in den Fällen, in denen bisher nur die Vorlage des Fahrzeugscheines oder Fahrzeugbriefes ausreichend war ).
Für den Fahrzeugschein wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und für den Fahrzeugbrief wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt.
Hinweis:
Informieren Sie sich bitte vor Ihrem Besuch im Stadtteilbüro im Internet hier, ob die Servicezeiten tatsächlich an dem gewünschten Tag gewährleistet werden können.
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Falls der Halter nicht selbst den Ersatzfahrzeugschein beantragt, muss der Beauftragte eine schriftliche Vollmacht, eine schriftliche Verlusterklärung und den Personalausweis/Pass des Halters vorlegen. Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Gebühren:ab 11,70 Euro |
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