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Aufgrund des § 45 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) sind die Gemeinden berechtigt, durch Satzung die Eigentümer oder die zur Nutzung dinglich berechtigten der anliegenden Grundstücke sowie der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke zu den entstehenden Kosten der Straßenreinigung heranzuziehen. Auf der Grundlage dieser gesetzlichen Ermächtigung hat die Hansestadt Lübeck die Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Hansestadt Lübeck (StrGebS) vom 01.12.1986 erlassen.
Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 StrGebS wird die Gebühr für die anliegenden und die durch die Straße erschlossenen Grundstücke erhoben. Gebührenschuldner sind die Eigentümer oder die Erbbauberechtigten (§ 4 Abs. 1 StrGebS). Bei Wohnungs- bzw. Teileigentum desselben Grundstücks wird die Straßenreinigungsgebühr für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird an den Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz gerichtet. Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.
Eigentümerwechsel
Beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks bittet der Bereich Steuern um eine kurze Mitteilung. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Veräußerer solange Gebührenschuldner bleibt, wie er als Schuldner der Grundsteuer in Anspruch genommen werden kann. Dies bedeutet, dass der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Grundstücksübergabe erfolgt ist, als Schuldner in Anspruch zu nehmen ist. Die Verrechnung der anteiligen Straßenreinigungsgebühr ist ausschließlich zwischen den Vertragspartner auf der Grundlage der im Kaufvertrag getroffenen Regelungen vorzunehmen.
Unterbrechung der Straßenreinigung
Wird die von der Hansestadt Lübeck durchzuführende Reinigung aus Gründen, die die Hansestadt Lübeck nicht zu vertreten hat, länger als dreißig aufeinander folgende Tage völlig unterbrochen, so mindert sich die Gebühr um den auf die Unterbrechung entfallenden Zeitraum.
Weitere Informationen zur Durchführung der Straßenreinigung erhalten Sie auf der Internetseite der Entsorgungsbetriebe Lübeck .
Ansprechpartner Sachgebietsleitung: - Frau Krawetzke; Tel.: (0451) 122-2220
SachbearbeiterInnen:
- Frau Kruse; Tel.: (0451) 122-2241
- Herr Seestädt; Tel.: (0451) 122-2245
- Herr Petersen; Tel.: (0451) 122-2204
- Herr Mentis; Tel.: (0451) 122-2242
Bei Fragen in Zahlungsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an den Bereich Buchhaltung & Finanzen.
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