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Ist bei einer Baumaßnahme eine Grundwasserabsenkung erforderlich, ist dies nach § 9 Wasserhaushaltsgesetz eine Benutzung. Bei Vorliegen der Voraussetzung erlaubt die untere Wasserbehörde diese Benutzung. Die Erlaubnis ist rechtzeitig, d.h. mindestens vier Wochen vor Baubeginn, bei der unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Folgende Antragsunterlagen sind einzureichen:
- Beschreibung der Baumaßnahme, der geplanten Grundwasserabsenkung (warum, wie etc.), hydrogeologische Beschreibung des Standortes, benachbarte Grundwassernutzer
- Baugrundgutachten
- Berechnung der zu fördernden Wassermengen in m³/h und Gesamtfördermenge, Berechnung des Absenkradius, zusammenfassende Darstellung der Berechnungsergebnisse
- Einschätzung der Auswirkungen, die durch die Grundwasserabsenkung hervorgerufen werden können (Setzungsgefährdung benachbarter Bebauung, Altlasten, Salzwasseranstieg etc.)
- Dauer
- Übersichtsplan, Lageplan, Eintragung des Absenkradius in den Lageplan
- Schnittdarstellungen des zu errichtenden Bauwerkes sowie der Baugrube mit jeweils auf m ü NN bezogenen Höhenangaben, Grundwasserstand, Absenkziel
- Vorgesehene Ableitung des geförderten Grundwassers
- Überwachung, Entnahmemengen, Wasseranalyse, Standsicherheitsnachweise
» Antrag: Grundwasserentnahme im Rahmen einer Baumaßnahme
Sollte bei einer Baumaßnahme unvorhergesehen Grundwasser austreten und abgesenkt werden müssen, ist die Wasserbehörde unverzüglich zu benachrichtigen.
Kontakt:
Telefon: 0451/122-3969 oder 0451/122-3939
Email: unv@luebeck.de
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