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Mietspiegel
Mietspiegel der Hansestadt Lübeck 2006
Seit 1993 wird in Lübeck ein Mietspiegel erstellt. Mit seiner Hilfe können sich Mieter und Vermieter einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei freifinanzierten Wohnungen verschaffen. Dadurch ist es beispielsweise möglich, sich mittels eines fairen Verfahrens auf eine angemessene Miete zu verständigen.
Nach der Reform des Mietrechts sind die Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe (MHG) in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeflossen. Der Mietspiegel findet seit 1. September 2001 seine Grundlage im BGB.
Der Mietspiegel wurde nach dem neu eingeführten § 558d BGB von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter erstellt und ist gemäß Beschluß der Lübecker Bürgerschaft vom 28. Juni 2007 ein qualifizierter Mietspiegel.
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Wo gibt es den Mietspiegel?
Gebühren:3 Euro pro Exemplar |
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