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Für die melderechtliche Anmeldung von Personen ist die persönliche Vorsprache in einem der Stadtteilbüros erforderlich. Bei Ehegatten und Familien reicht die Vorsprache eines Ehegatten/Elternteils.
In den Stadtteilbüros kann gleichzeitig auch die Ummeldung von privaten Kraftfahrzeugen erfolgen (siehe KFZ-Zulassung).
Notwendige Unterlagen/ Voraussetzungen:
Anmeldeformular
Erhältlich in den Stadtteilbüros.
Sowie
Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass
für alle anzumeldenden Personen. Beim Personalausweis wird die Anschrift geändert; beim Reisepass und Kinderausweis/Kinderreisepass wird der neue Wohnort eingetragen.
Und
Geburtsurkunden bzw. das Stammbuch, falls z.B. kein Kinderausweis vorhanden ist oder bei Verlust eines Ausweispapieres.
Gebühren:
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
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