Spielhallen, Geldspielgeräte, Lotterien und Tombolen (I)
Spielhallen, Geldspielgeräte
Informationen:
Sie dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden. Dem formlosen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Meldestelle, wohnen Sie in Lübeck, erfolgt Beantragung von hier)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wie Führungszeugnis)
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Auch das Aufstellen von Geldspielgeräten ist erlaubnispflichtig. Ihrem formlosen Antrag fügen Sie bitte die Unterlagen bei, die auch für eine Spielhallenerlaubnis notwendig sind.
Bevor ein Geldspielgerät in einer Spielhalle oder Gaststätte aufgestellt wird, hat die örtlich zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes zu bestätigen. Die Bestätigung können sie formlos beantragen.