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Spielhallen, Geldspielgeräte, Lotterien und Tombolen (I)

Spielhallen, Geldspielgeräte

Informationen:

Sie dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis betrieben werden. Dem formlosen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Führungszeugnis (zu beantragen bei Ihrer Meldestelle, wohnen Sie in Lübeck, erfolgt Beantragung von hier)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (wie Führungszeugnis)
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Auch das Aufstellen von Geldspielgeräten ist erlaubnispflichtig. Ihrem formlosen Antrag fügen Sie bitte die Unterlagen bei, die auch für eine Spielhallenerlaubnis notwendig sind.

Bevor ein Geldspielgerät in einer Spielhalle oder Gaststätte aufgestellt wird, hat die örtlich zuständige Behörde die Geeignetheit des Aufstellortes zu bestätigen. Die Bestätigung können sie formlos beantragen.

Rechtsgrundlagen:

Gebühren:

  • Die Gebühr für das Betreiben einer Spielhalle beträgt 2.100 €.
  • Für eine Aufstellererlaubnis werden Gebühren in Höhe von 500,00 € erhoben.
  • Die Gebühr für die Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes beträgt 50,- €.

Ansprechpartner Abteilung Gewerbeangelegenheiten:

Name: Frau Heinz
Zimmer: 104
Telefon: (0451) 122 - 1481
Fax: (0451) 122 - 1256

Gebühren:

siehe oben

Angeboten von

Gewerbeangelegenheiten
Dr.-Julius-Leber-Str. 50-52 (erreichbar über Hofeinfahrt)
23552 Lübeck
Ansprechpartner:Lothar Klischat
Telefon:(0451) 122-1251
Fax:(0451) 122-1256
Email:gewerbeangelegenheiten@luebeck.de
Internet-Adresse:http://fb03.luebeck.de

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