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Zuständig ist der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck.
Aufgaben:
- Beratung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialhilfeleistungen in Einrichtungen sowie Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
- Gewährung von Leistungen Eingliederungshilfe und Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie von Landesblindengeld für BewohnerInnen von Einrichtungen
- Gewährung von Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe
- Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (insb. Kriegsopferfürsorge)
- Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
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