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Hilfe in Einrichtungen / Eingliederungshilfen

Informationen:

Zuständig ist der Bereich Soziale Sicherung der Hansestadt Lübeck.

Aufgaben:

  • Beratung von Hilfesuchenden und deren Angehörigen im Zusammenhang mit der Gewährung von Sozialhilfeleistungen in Einrichtungen sowie Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
  • Gewährung von Leistungen Eingliederungshilfe und Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie von Landesblindengeld für BewohnerInnen von Einrichtungen
  • Gewährung von Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfe
  • Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (insb. Kriegsopferfürsorge)
  • Kündigungsschutz nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)



Angeboten von

Eingliederungshilfen in Einrichtungen
Verwaltungszentrum Mühlentor, Kronsforder Allee 2 - 6
23539 Lübeck
Telefon:(0451) 122 - 4587
Fax:(0451) 122 - 4482
Email:soziale-sicherung@luebeck.de

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