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Anmeldung eines Sterbefalles

Informationen:

Ein Trauerfall ist eingetreten. Was ist zu tun?

Nach Eintritt eines Sterbefalles ist unverzüglich ein Arzt zu benachrichtigen, der den Tod feststellt und eine Todesbescheinigung ausstellt. In den Krankenhäusern geschieht dies durch die dortigen Ärzte. Die Krankenhäuser zeigen den Sterbefall innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Amt an.

Hat sich der Sterbefall zu Hause oder außerhalb eines Krankenhauses ereignet, sind die nächsten Angehörigen verpflichtet den Sterbefall beim Standesamt anzuzeigen.

In der Regel übernehmen dies die hiesigen Bestattungsinstitute für sie.

Damit Sie in den Besitz von Sterbeurkunden gelangen, ist es notwendig, dem Standesbeamten Urkunden über die Geburt, Eheschliessung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und auch über die Auflösung der Ehe/Lebenspartnerschaft vorzulegen. Die Auflösung der letzten Ehe / Lebenspartnerschaft ist zum Beispiel durch ein rechtskräftiges Scheidungsurteil/Aufhebungsurteil oder eine Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten/Lebenspartners nachzuweisen.

Besitzen Sie ein Familienstammbuch, finden sie in den meisten Fällen dort die erforderlichen Urkunden.

Genauere Informationen erhalten Sie beim Standesamt Lübeck unter den Rufnummern:

Tel. 0451-1223422
Tel. 0451-1223404
Tel. 0451-1223407


Ordnungsrechtliche Bestattungen

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Standesamt Lübeck
Ratzeburger Allee 16
23564 Lübeck
Ansprechpartner:Regina Teege
Telefon:(0451) 122-3400
Fax:(0451) 122-3499
Email:standesamt@luebeck.de
Internet-Adresse:http://fb03.luebeck.de

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