Digitales Pressedienstarchiv
Zufahrt durch Schlutup wird jetzt kontrolliert
Das Wechselverkehrszeichen vor der
Ortsdurchfahrt Schlutup aus Richtung Selmsdorf kommend ist versetzt worden. Wie
die Abteilung Verkehrsplanung des Bereichs Stadtplanung der Hansestadt
Lübeck mitgeteilt hat, steht das Schild seit vergangenen Freitag auf einer
Verkehrsmittelinsel in Schlutup und somit auf Lübecker Stadtgebiet. Damit
fallen Verkehrsverstöße in die Zuständigkeit der Polizei
Schleswig-Holsteins beziehungsweise Lübecks, die angekündigt hat, das
Durchfahrtsverbot künftig zu kontrollieren.
Die seit dem 30. August 2004 geltende
Regelung des nächtlichen (22 bis 6 Uhr) Zufahrtsverbotes für den
allgemeinen Kfz-Verkehr (von Montag bis Sonnabend zwischen 6 und 22 Uhr
dürfen nur Anlieger, Linienverkehr, Taxen und Radverkehr von Selmsdorf
kommend nach Schlutup einfahren), ist von vielen Verkehrsteilnehmern schlichtweg
nicht beachtet worden. So belegen Verkehrserhebungen der Hansestadt Lübeck
allein in der Zeit von 4 bis 6 Uhr über 550
Verkehrsverstöße.
Da die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern
diese Mißachtungen des Verkehrsverbotes nicht kontrolliert, sah sich die
Hansestadt Lübeck gezwungen, das Wechselverkehrszeichen an die Ortsgrenze
auf städtisches Gebiet zu versetzen. Die Vorinformation an der
B 104 bleibt bestehen, um frühzeitig auf
diese Regelung hinzuweisen. Außerdem wurde in Höhe des
Kreisverkehrsplatzes ein weiteres Hinweisschild als zusätzliche Information
für den Kfz-Verkehr aufgestellt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die
Verkehrszeichen zu beachten und sich an das Durchfahrtsverbot zu halten.
Mit den Mitgliedern des Arbeitskreises
„Verkehrsberuhigung Schlutup“ ist das Aufstellen der
zusätzlichen Schilder am 4. Oktober 2004 gemeinsam diskutiert worden. Der
Arbeitskreis begrüßte die Maßnahme einhellig.
Hinweis für die Medien: Bei
Bedarf können Fotos der Schilder per E-Mail übermittelt werden.
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