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Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Verfahrensablauf
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Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Ab sofort ist der Antrag für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe zur Eintragung in das Melderegister (Änderung Familienstand) nur noch digital über den Onlinedienst möglich. Die Möglichkeit die Unterlagen in einem der Bürgerservicebüros abzugeben, entfällt.
Um einen Termin zur Abgabe der Unterlagen vor Ort zu erhalten, begründen Sie bitte, warum Sie den Onlinedienst nicht nutzen können. Sie erreichen uns unter ordnungsamt@luebeck.de.
Zur Nutzung des Onlinedienstes sind folgende Hinweise zu beachten:
1. Bitte geben Sie Ihre E-Mail Adresse bei Anmeldung korrekt ein. Wir kommunizieren ausschließlich über den Onlinedienst. Über eine neue Nachricht von uns werden Sie per Mail über Ihr Mailpostfach informiert.
2. Nur ein vollständig beantworteter Antrag kann bearbeitet werden. Unvollständige Anträge werden zurückgegeben.
3. Nach Prüfung erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrags.
4. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit ab Antragsstellung von bis zu sechs Monaten. Bei unvollständiger Antragsstellung verlängert sich die Antragszeit automatisch. Bitte sehen Sie von Anfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand ab
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Voraussetzungen
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Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
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Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
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Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Der Onlinedienst ist für alle Bürger:innen da, die im Ausland geheiratet haben.
2. Die Nutzung des Onlinedienstes ist nur mit einem gültigen einfachen Servicekonto möglich.
Bitte registrieren Sie sich vor Nutzung des Onlinedienstes im Serviceportal Schleswig-Holstein. Ein PIN für Ihr Ausweisdokument wird nicht benötigt. Zur Schritt für Schritt Anleitung
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
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Identitätsnachweis
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Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
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Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Die angeforderten Dokumente müssen in Farbe und guter Qualität hochgeladen werden. Wichtig ist, dass alle beschriebenen und abgestempelten Seiten vollständig und lesbar sein müssen. Ausländische Dokumente müssen mit einer Apostille oder einer Legalisation durch die dt. Auslandsvertretung versehen sein.
2. Eine Ausnahme gilt nur für Urkunden aus der Europäischen Union. Es kann zu Anforderung von Originaldokumenten kommen. Bitte halten Sie diese zur Vorlage bereit.
Welche Gebühren fallen an?
- gebührenfrei – GebührVorkasse: nein
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 12 Monate betragen. Wir bitten Sie von Sachstandsanfragen abzusehen, um Verzögerungen zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Weiterführende Informationen
Auf der Seite des Auswärtigen Amtes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart gibt es ausführliche Hinweise zum Urkundenwesen des jeweiligen Landes.
Spezielle Hinweise – Stadt Lübeck
1. Falschangaben oder Verfälschungen von Originaldokumenten stellen Straftaten dar und werden entsprechend angezeigt. (§ 267 StGB Urkundenfälschung, § 269 Fälschung beweiserheblicher Daten)
2. Der Antrag auf Eintragung einer Ehescheidung erfolgt nicht mithilfe des Onlinedienstes. Hier sind die Bürgerservicebüros die ersten Ansprechpartner.
Wenn die Scheidung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme von Dänemark) stattgefunden hat, kann die Eintragung der Scheidung bei den Bürgerservicebüros stattfinden. Dies gilt auch, wenn die Scheidung in dem Land stattgefunden hat aus denen beide Ehepartner stammen.